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   OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16   

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https://dejure.org/2016,51733
OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16 (https://dejure.org/2016,51733)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.12.2016 - 5 U 96/16 (https://dejure.org/2016,51733)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 5 U 96/16 (https://dejure.org/2016,51733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung: Rückforderung zu hoher Invaliditätsleistungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; AUB 08 Nr. 9.4
    Ausschluss des Bereicherungsausgleichs bei fehlendem Vorbehalt der Neubemessung von Invaliditätsleistungen bei Erstfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2008
    Anspruch des Unfallversicherers auf Rückzahlung überzahlter Beträge nach Neufestsetzung des Invaliditätsgrades

  • rechtsportal.de

    AUB 2008
    Anspruch des Unfallversicherers auf Rückzahlung überzahlter Beträge nach Neufestsetzung des Invaliditätsgrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherer ist ohne Vorbehaltsregelung an Erstfestsetzung für Invaliditätsentschädigung gebunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von zu hoher Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte von Unfallversicherten gestärkt

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 682
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06

    Beurteilung des unfallbedingten Invaliditätsgrades im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16
    Hat sich der Versicherer nach den AUB 2008 das Recht auf Neubemessung bei der Erstfestsetzung der Invaliditätsentschädigung nicht vorbehalten, kann er später, wenn sich im Prozess des Versicherungsnehmers eine geringere Invalidität ergibt, eine Überzahlung nicht kondizieren (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06 - juris Rn.15).

    Während die herrschende Meinung der Ansicht ist, dass der fehlende Vorbehalt einer Rückforderung nicht entgegenstehe, und deswegen der Versicherer die Überzahlung im Wege der Widerklage kondizieren könne (Jacobs VersR 2010, 39, 40; ders. Unfallversicherung, Ziff.9 Rn. 113; ihm folgend: Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 28. Aufl., AUB 2008 Nr. 9 Rn. 11; Bruck/Möller-Leverenz, VVG, 9. Aufl., § 188 Rn. 34 a.E.; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., 9 AUB Rn.2,) hat das OLG Frankfurt (Urteil vom 18.09.2008, 3 U 206/06 - juris Rn.15; zustimmend Kloth, jurisPR-VersR 4/2009 Anm. 5) die Ansicht vertreten, der Versicherer sei auch in diesem Fall an die Erstfestsetzung gebunden, wenn er sich das entsprechende Recht nicht bei Erstfestsetzung vorbehalte habe.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92 - zitiert nach juris Rn. 14).
  • LG Bonn, 04.09.2013 - 5 S 52/13

    Rückzahlungsansprüche im Zusammenhang mit einer Überzahlung aus einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16
    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des LG Bonn (r+s 2014, 622) ist nicht übertragbar; sie betrifft die Auslegung von § 11 AUB 1994; in dieser Regelung ist für beide Parteien ein Vorbehalt der Neubemessung vorgesehen.
  • OLG Oldenburg, 27.08.1997 - 2 U 64/96

    Erklärung des Versicherers über Leistungspflicht; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16
    Der Senat, der in der Vergangenheit der herrschenden Meinung gefolgt ist (OLG Oldenburg VersR 1998, 1274), hält an dieser Auffassung nicht weiter fest und schließt sich der Ansicht des OLG Frankfurt an.
  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Teilweise wird vertreten, eine Rückforderung durch den Versicherer sei in diesem Fall ausgeschlossen (OLG Düsseldorf VersR 2019, 87 [juris Rn. 26 f.]; OLG Frankfurt VersR 2009, 1653 [juris Rn. 15]; Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers/Brömmelmeyer, PK-VVG 5. Aufl. § 188 Rn. 5; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 188 Rn. 8, 12; Jungermann, r+s 2019, 369, 378 f.; Langheid/Rixecker/Rixecker, VVG 7. Aufl. § 188 Rn. 6; vgl. zur Frage der Rückforderung auch OLG Oldenburg VersR 2017, 682 [juris Rn. 28 ff.]).

    Hingegen wird er weder aufgrund des Wortlauts noch aufgrund des Zwecks oder Sinnzusammenhangs der Klausel verständigerweise annehmen, dass er, wenn der Versicherer bei der Erstbemessung sein Recht auf Neubemessung nicht ausgeübt hat, im Verhältnis zu diesem hinsichtlich der Erstbemessung bereits eine unanfechtbare Position erlangt habe, so dass sich die Neubemessung nicht zu seinen Ungunsten auswirken könne (a.A. OLG Düsseldorf VersR 2019, 87 [juris Rn. 27]; OLG Oldenburg VersR 2017, 682 [juris Rn. 29]; Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers/Brömmelmeyer, PK-VVG 5. Aufl. § 188 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18

    Rückforderung durch den Unfallversicherer geleisteter Überzahlungen nach

    Nach dem Wortlaut der Klauseln darf der Versicherungsnehmer nach Erstfestsetzung ohne Ausübung des Rechts auf Neubemessung vielmehr annehmen, dass er im Verhältnis zum Versicherer hinsichtlich der Erstfestsetzung eine unanfechtbare Position erlangt hat (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 U 96/16 -, Rn. 29, juris, unter ausdrücklicher Aufgabe von OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 27. August 1997 - 2 U 64/96 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2017 - 11 U 95/12

    Private Unfallversicherung: Rückerstattung einer Invaliditätsleistung nach

    Ebenso wie das Landgericht im Streitfall legen die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.09.2008 - 3 U 206/06 (juris = BeckRS 2008, 23975) und jüngst des OLG Oldenburg, Urt. v. 21.12.2016 - 5 U 96/16 (juris = BeckRS 2016, 112562) den Schwerpunkt auf die prozessuale Seite und kommen im Wege der Auslegung des Nachprüfungsverlangens beziehungsweise der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu dem Ergebnis, dass eine Überzahlung vom Versicherer allein dann kondiziert werden darf, wenn dieser sich sein eigenes Recht, die ärztliche Neubemessung vornehmen zu lassen, bereits bei der Ersterklärung über seine Leistungspflicht vorbehalten hat.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 7 U 169/16

    Keine Rückforderung des Invaliditätsversicherers bei fehlendem Vorbehalt der

    Mit dem Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 U 96/16; zitiert nach Juris) und dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06, zustimmend Kloth, jurisPR-VersR 4/2009; zitiert nach Juris) ist der Senat der Auffassung, dass im Rahmen der vorzunehmenden Auslegung der Klauseln nach §§ 133, 157 BGB ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nach einer Erstfestsetzung ohne Vorbehalt annehmen darf, dass er im Verhältnis zum Versicherer auch hinsichtlich der Erstfestsetzung eine unanfechtbare Position erlangt hat.
  • OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 150/19

    Teilweise Rückforderung der geleisteten Entschädigung aus einer privaten

    Teilweise wird vertreten (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018, Az. 4 U 67/18 - zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 U 96/16; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06; Dörner in: Langheid/Wandt, VVG, 2. Auflage 2017, § 188 Rn. 4, 8; im Grundsatz wohl auch Jungermann , r+s 2019, 369, 377 ff.), dass der Versicherer, der im Zuge einer konkreten Regulierung die Geltendmachung eines Vorbehalts der Neubemessung unterlasse, konkludent auf seinen Neubemessungsanspruch verzichte.
  • LG Wuppertal, 05.07.2018 - 4 O 40/18

    Rückzahlung von erfolgten Versicherungsleistungen i.R.e. privaten

    Nach teilweiser Ansicht in der Rechtsprechung, ist die Klägerin an ihre Erstbemessung gebunden, sofern sie sich nicht die Nachbemessung vorbehalten hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2009, 1653; OLG Oldenburg, VersR 2017, 682).
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